Erfolgskriterien

WCAG 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)

Erfolgskriterium 1.2.2 verlangt Untertitel für alle aufgezeichneten Audioinhalte innerhalb synchronisierter Medien (ein Video mit Ton). Es ist ein Kriterium der Stufe A unter Richtlinie 1.2 (Zeitbasierte Medien).

Was konkret als Untertitel zählt

Untertitel für Gehörlose sind eine synchronisierte, auf dem Bildschirm angezeigte Textversion von allem Gesprochenen und jedem bedeutsamen Soundeffekt (eine Türklingel, ein klingelndes Telefon, dramatische Musik) – nicht nur Dialog. Das unterscheidet Untertitel für Gehörlose von gewöhnlichen Untertiteln: Gewöhnliche Untertitel übersetzen meist nur den Dialog und gehen davon aus, dass der Zuschauer andere akustische Hinweise bereits hören kann, während Untertitel für Gehörlose für Zuschauer gebaut sind, die nichts davon hören können.

Automatisch generierte Untertitel sind nicht automatisch ausreichend

Automatische Plattform-Untertitelung (etwa die automatischen Untertitel von YouTube) ist ein vernünftiger Ausgangspunkt, enthält aber häufig echte Fehler – falsch verstandene Wörter, fehlende Zeichensetzung, verstümmelte Eigennamen und Fachbegriffe. WCAG legt im Text von 1.2.2 selbst keine erforderliche Genauigkeitsschwelle fest, aber die Branchenpraxis und die meisten Barrierefreiheitsprüfungen behandeln ungeprüfte Auto-Untertitel als echtes Risikogebiet: Ein Untertitel, der das Falsche sagt, kann schlimmer sein als gar kein Untertitel, da ein gehörloser Zuschauer keine Möglichkeit hat zu erkennen, dass er falsch ist, ohne dies unabhängig gegen eine andere Quelle zu prüfen. Automatisch generierte Untertitel vor der Veröffentlichung zu prüfen und zu korrigieren ist der praktische Maßstab, den dieses Kriterium erfordert.

Wo dies neben anderen Medienkriterien passt

1.2.2 ist eines von mehreren Kriterien für zeitbasierte Medien, die oft gemeinsam im selben Produktionsschritt erfüllt werden: Untertitelungssoftware oder ein manueller Transkriptionsdurchgang erzeugt typischerweise die hier benötigte Untertiteldatei, den für 1.2.1-artige Alternativen benötigten Transkriptinhalt und vieles von dem, was für Audiodeskription unter 1.2.3/1.2.5 (AA) benötigt wird. Video-Barrierefreiheit als einen kombinierten Produktionsschritt zu behandeln – Untertitel, Transkript und Audiodeskription zusammen – ist meist effizienter, als jedes Kriterium nachträglich isoliert anzugehen.

Offizielle Referenzen

Häufige Fragen

Was ist WCAG 1.2.2?
Ein Kriterium der Stufe A, das Untertitel für aufgezeichnete Videos mit Ton verlangt – synchron zum Bild und einschließlich gesprochener Dialoge sowie bedeutsamer Geräusche.
Worin unterscheiden sich Untertitel für Hörgeschädigte und normale Untertitel?
Untertitel für Hörgeschädigte umfassen auch nichtsprachliche Informationen (Geräusche, Sprecherkennzeichnung); übliche Untersetzungen für Fremdsprachen setzen Hören voraus. WCAG verlangt Erstere.
Reicht ein Transkript für 1.2.2?
Nein – 1.2.2 verlangt synchronisierte Untertitel im Video selbst. Ein separates Transkript allein genügt nicht, kann aber andere Kriterien unterstützen.

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