WCAG 1.4.10 Neuanordnung
Erfolgskriterium 1.4.10 verlangt, dass Inhalt ohne Informations- oder Funktionsverlust und ohne zweidimensionales Scrollen bei einer Breite von 320 CSS-Pixeln (für vertikal scrollenden Inhalt) oder einer Höhe von 256 CSS-Pixeln (für horizontal scrollenden Inhalt) dargestellt werden kann – entspricht der Betrachtung eines 1280px breiten Designs bei 400 % Zoom. Es ist ein Kriterium der Stufe AA unter Richtlinie 1.4 (Unterscheidbar), hinzugefügt in WCAG 2.1.
Wie sich dies von Text vergrößern (1.4.4) unterscheidet
1.4.4 verlangt, dass Text ohne Funktionsverlust auf 200 % vergrößerbar ist, legt aber keine Ansichtsfensterbreite fest – eine auf 200 % vergrößerte Desktop-Seite könnte weiterhin gut passen, wenn das Ansichtsfenster selbst breit ist. 1.4.10 ist strenger und konkreter: Es simuliert jemanden mit Sehbehinderung, der Vergrößerungssoftware oder extremen Browser-Zoom auf einem schmalen Ansichtsfenster nutzt, was eine spürbar schwerer zu erfüllende Einschränkung ist als 1.4.4 allein.
Die "zweidimensionales Scrollen"-Regel, genau
Vertikales Scrollen zum Lesen einer langen Seite ist immer in Ordnung – das ist normales, erwartetes Verhalten. NICHT erlaubt ist, gezwungen zu sein, horizontal zu scrollen, um gewöhnlichen Textinhalt Zeile für Zeile zu lesen, bei der 320px-äquivalenten Breite. Inhalt, der tatsächlich ein breites Format benötigt – eine Datentabelle, ein komplexes Diagramm, ein Code-Beispiel – ist für dieses konkrete Inhaltsstück von der Neuanordnungsanforderung ausgenommen, auch wenn sich die umgebende Seite weiterhin neu anordnen muss.
Wo dies typischerweise scheitert
- Layouts mit fester Pixelbreite, die überhaupt nicht auf die Ansichtsfenstergröße reagieren
- Mehrspaltige Designs, die sich auf schmalen Ansichtsfenstern nicht auf eine einzelne Spalte reduzieren
- Inhalt, der über seinen Container hinausgeht und abgeschnitten statt umgebrochen oder neu angeordnet wird
- Horizontale Navigationsleisten mit zu vielen Elementen, um zu passen, die sich nicht in ein mobiles Menü einklappen
Die praktische Erkenntnis
Dieses Kriterium wird größtenteils "kostenlos" durch tatsächlich responsives, Mobile-First-Design erfüllt – ein Layout, das sich bereits sauber bis zu einem schmalen Telefon-Breiten-Ansichtsfenster anpasst, hat in den meisten Fällen bereits die 400-%-Zoom-auf-Desktop-Version desselben zugrunde liegenden Problems gelöst. Websites, die 1.4.10 nicht bestehen, sind fast immer Websites, die von vornherein nie richtiges responsives Design gebaut haben, nicht Websites, die responsives Design richtig umgesetzt, aber einen Randfall übersehen haben.
Häufige Fragen
- Was ist WCAG 1.4.10 Neuanordnung?
- Ein Kriterium der Stufe AA, das verlangt, dass sich Inhalte auf eine Breite von 320px (oder 400 % Zoom) umbrechen, ohne dass zum Lesen eines Textblocks horizontal gescrollt werden muss.
- Warum 320 Pixel?
- Das entspricht einem mobilen Viewport und dem Zoomen einer 1280px breiten Desktop-Seite auf 400 %, wie es Menschen mit Sehbehinderung häufig benötigen.
- Was ist von 1.4.10 ausgenommen?
- Inhalte, die zwingend ein zweidimensionales Layout brauchen – etwa Datentabellen, komplexe Bilder, Karten und Werkzeugleisten – dürfen horizontales Scrollen beibehalten.
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